AGBs Hundezentrum Allgäu Dogs

§ 1 – Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen dem Hundezentrum Allgäu Dogs (im Folgenden "Hundezentrum") und seinen Kunden in der jeweils gültigen Fassung. (Stand April 2025)

§ 2 – Eigentümer des Hundes und aufzunehmende Hunde

  1. Der Halter des Hundes versichert, dass er Eigentümer des Tieres ist.
  2. Der Halter versichert, dass die Hündin nicht läufig oder trächtig ist. 
  3. Bei unkastrierten Rüden entscheidet das Hundezentrum nach vorheriger Vorstellung über eine Aufnahme. 

§ 3 – Beratungsgespräch / Probewohnen / Buchung

  1. Vor der Aufnahme erfolgt ein Beratungsgespräch zur Unterbringung und Betreuung des Hundes. Alle relevanten Details werden im Betreuungsvertrag festgehalten.
  2. Vor einem längeren Aufenthalt und um den Charakter und die Bedürfnisse des Hundes einzuschätzen wird vor der ersten Buchung ein Probewohnen vereinbart. Verläuft das Probewohnen positiv, kann ein Hundeurlaub oder eine regelmäßige Tagesbetreuung gebucht werden.
  3. Der Besuch des Hundezentrums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Vor Aufnahme des Hundes im Hundehotel sind jegliche Besonderheiten, wie beispielsweise Verpflegung, medizinische Versorgung etc., durch den Hundehalter ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel, wie beispielsweise Medikamente, Pflegeutensilien, Futter, Halsband etc., rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das vom Hundehalter zur Verfügung gestellte Futter nicht aus, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung (mindestens 4 Stunden) bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen; wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
  4. Bei der Buchung sind physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, dem Hundezentrum mitzuteilen.
  5. Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgemäß sind. 

§ 4 – Vertragspartner / Vertragsschluss

  1. Vertragspartner sind das Hundezentrum und der Hundehalter (im Folgenden "Kunde").
  2. Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail mittels des bereitgestellten Unterbringungsvertrags erfolgen.
  3. Die Buchung ist verbindlich, sobald das Hundezentrum die Reservierung bestätigt.

§ 5 – Leistungen

  1. Das Hundezentrum gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier während des Aufenthaltes eine art- und verhaltensgerechte Haltung, die die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sowie dessen Nebenbestimmungen beachtet, sowie Auslauf, Pflege, Futter und eventuelle Medikamentengaben. Das Hundehotel ist verpflichtet, den Hund bei Abgabe in Obhut zu nehmen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und ein Zimmer für den Hund bereit zu halten.
  2. Eine Unterbringung des Hundes mit anderen Hunden sowie die vorgenommene Zusammenstellung der Hunde in den Ausläufen liegen im ordnungsgemäßen Ermessen des Hundezentrums und erfolgen anhand der Angaben des Kunden im Betreuungsvertrag. 
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. anfallenden bzw. vereinbarten Preise dem Hundezentrum zu zahlen.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hundezentrum allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hundezentrum den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 5 % anheben.
  6. Die Preise können vom Hundezentrum ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen des Hundehotels oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und das Hundezentrum diesen Änderungen zustimmt.

§ 6 – Freier Auslauf

  1. Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet das Hundezentrum dem ins Hundehotel gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände in Rudelhaltung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Kunde ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf dem Gelände bekommt. 

§ 7 – Unkastrierte Hündinnen

  1. Unkastrierte, nicht läufige Hündinnen können aufgenommen werden.
  2. Wird die Hündin während des Aufenthalts läufig, muss sie umgehend abgeholt werden.
  3. Sollte eine Läufigkeit unvorhergesehen unmittelbar vor der Unterbringung im Hundezentrum eintreten, so kann der Hundehalter den Aufenthalt ohne Anfallen von Stornierungskosten stornieren. 

§ 8 – Impfungen, Krankheit und Tod

  1. Der Kunde versichert bei Abgabe seines Hundes in Hundezentrum, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut und Parainfluenza verfügt. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird im Hundezentrum hinterlegt. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall dürfen nicht aufgenommen werden.
  2. Besitzt der zu betreuende Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist das Hundezentrum berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 5O,OO € auf Kosten des Kunden nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Kunden. Das Hundezentrum übernimmt hierfür keine Haftung und schließt jeglichen Schadensersatz diesbezüglich aus.
  3. Der Kunde versichert bei Abgabe seines Hundes im Hundezentrum außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist. 
  4. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und eventuell bestehender Therapien sind ausdrücklich vom Kunden bei der Buchung bekannt zu geben.
  5. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall in das Hundezentrum mit, trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten, wie beispielsweise Desinfektionskosten und Kosten für die Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. 
  6. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall ist eine Haftung des Hundezentrums ausgeschlossen.
  7. Das Hundezentrum übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/einer Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Das Hundezentrum ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstandenen Kosten werden in voller Höhe durch den Kunden übernommen.
  8.  Verstirbt ein Hund durch Krankheit, Unfall oder in sonstiger Weise kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf die Versicherungssummer der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. 

     

§ 9 – Haftung

  1. Der Kunde versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund in seinem Eigentum steht und eine Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Haftpflichtversicherung ist bei der Abgabe des Hundes im Hundezentrum zu hinterlegen.
  2. Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundezentrums erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde verzichtet daher auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Hundezentrum. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundezentrums oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundezentrums oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
  3. Das Hundezentrum wird von der Haftung für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedener Tiere ergeben, freigestellt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundezentrums oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundezentrums oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
  4. Der Kunde haftet, für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundezentrums oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundezentrums oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
  5. Soweit Dritte das Hundezentrum für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis das Hundezentrum von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen; es sei denn, dass dem Hundezentrum der nachgewiesene Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Der Kunde ermächtigt das Hundezentrum entsprechend notwendige Daten an den geschädigten Dritten herauszugeben.
  6. Die in 5. genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des Hotels, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Sachwerte durch das untergebrachte Tier Schaden nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Hundezentrum auch für solche Schäden, welche dem Personal des Hundehotels daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, dem Hundezentrum ist der nachgewiesene Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen
  7. Für eigene mitgebracht Gegenstände des Kunden, wie beispielsweise Körbe, Decke, Boxen, Spielzeug, Leinen, Halsband, Kissen und ähnliches, übernimmt das Hundezentrum keine Haftung.


§ 10 – Vorzeitige Abholung

  1. Bei gesundheitlichen oder psychischen Störungen des Hundes kann das Hundezentrum eine vorzeitige Abholung verlangen.
  2. Eine Erstattung der restlichen Betreuungskosten erfolgt in diesem Fall nicht.
  3. Wird der Hund vorzeitig aus eigenem Ermessen vom Kunden abgeholt, ist dennoch der volle Betrag für den gebuchten Zeitraum zu entrichten.
     

§ 11 – Nichtabholung / Tierheim

Wird ein Hund nicht rechtzeitig abgeholt, erfolgt nach sieben Tagen die Übergabe an ein Tierheim. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Kunden berechnet.

§ 12 – Bring- und Abholzeiten

  1. Bring- und Abholzeiten sind:
    • Montag bis Samstag: 07:30 - 09:00 Uhr und 16:30 - 18:00 Uhr
    • An Sonn- und Feiertagen ist keine Abgabe oder Abholung möglich.
      „Die genannten Zeiten beziehen sich auf die Hol- und Bringzeiten.
      Der Aufenthalt Ihres Hundes ist darüber hinaus, also auch sonntags und über Nacht möglich.“
  2. Nach Vereinbarung und in besonderen Notfällen kann nach telefonischer Rücksprache individuell eine andere Bring- und Abholzeit vereinbart
    werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

§ 13 – Preise

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die in dem Betreuungsvertrag festgelegten Preise in Euro zu bezahlen. 
  2. Für die angefallenen Kosten erhält der Kunde eine Rechnung, die per Überweisung binnen 7 Tagen nach Erhalt zu begleichen ist.
  3. Zusätzlich entstandene Kosten für Leistungen wie Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche etc. sind bei Abholung in bar zu zahlen. 

§ 14 – Rücktritt/Kündigung und Stornierung durch den Kunden

  1. Der Unterbringungsvertrag ist für beide Vertragspartner verbindlich.
  2. Eine Stornierung ist jederzeit möglich und bedingt folgende Kostenfolgen:
    • 20 bis 7 Tage vor vereinbarter Anreise = 25 % des gebuchten Aufenthaltes
    • 7 Tage vor vereinbarter Anreise = 50 % des gebuchten Aufenthaltes
    • Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen = 100 % des gebuchten Aufenthaltes
    • Bei vorzeitiger Abholung ist ebenfalls der volle (vereinbarte) Preis zu bezahlen.

        3. Sollte eine Läufigkeit unvorhergesehen unmittelbar vor der Unterbringung im Hundezentrum eintreten, so kann der Hundehalter den Aufenthalt ohne                 Anfallen von Stornierungskosten stornieren.
       4.  Ein Rücktritt/eine Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§ 15 – Rücktritt durch das Hundezentrum

  1. Das Hundezentrum ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    • Die Betreuung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden,
    • Der Hund bei Abgabe ins Hundezentrum nicht über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschupf gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut und Parainfluenza verfügt,
    • Das Hundezentrum begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hundebetreuung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hundezentrums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Hundezentrums zuzurechnen ist.
  2. Das Hundezentrum ist auch dann zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn das zu betreuende Tier am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die die betreuenden Mitarbeiter oder die anderen zu betreuenden Tiere gefährden würde.
  3. Das Hundezentrum ist ebenfalls zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde nicht fristgerecht die anfallenden Kosten für den Aufenthalt zahlt. 
  4. Das Hundezentrum hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
  5. Bei einem berechtigten Rücktritt des Hundehotels entsteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.

§ 16 – Hinweis zum Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie, dass für Buchungen im Hundehotel kein Widerrufsrecht besteht.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. Da unsere Betreuungsleistungen für Ihren Hund an einem genau definierten Zeitraum erfolgen, ist das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 17 – Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgeländer nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes des Hundezentrums grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis und Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der Pkw-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 18 – Datenspeicherung sowie Fotos, Film- und Tonaufnahmen

  1. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Das Hundezentrum behält es sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen.
  3. Der Kunde des zu betreuenden Hundes erklärt sich ausdrücklich mit der Verwendung und Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden, gleich zu welchem Zweck ausdrücklich einverstanden.
  4. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung/Ansprüche.

§ 19 – Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist deutsch.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Das Hundezentrum und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksam ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

 

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